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   BVerwG, 02.10.2013 - 2 WD 33.12   

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BVerwG, 02.10.2013 - 2 WD 33.12 (https://dejure.org/2013,42726)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.2013 - 2 WD 33.12 (https://dejure.org/2013,42726)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 2013 - 2 WD 33.12 (https://dejure.org/2013,42726)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58 Abs 2 S 1 Nr 1 WDO 2002, § 123 S 3 WDO 2002, § 91 Abs 1 S 1 WDO 2002, § 64 WDO 2002, § 67 WDO 2002
    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Fortführung der Berufung mit geänderten Ziel durch den Bundesdisziplinaranwalt

  • Wolters Kluwer

    Kürzung des Ruhegehalts bei Nutzung von dienstlichem Kopierer und Dienstfahrzeug zu privaten Zwecken

  • rewis.io

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Fortführung der Berufung mit geänderten Ziel durch den Bundesdisziplinaranwalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung des Ruhegehalts bei Nutzung von dienstlichem Kopierer und Dienstfahrzeug zu privaten Zwecken

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 13.09.2011 - 2 WD 15.10

    Unberechtigte Nutzung von Dienstfahrzeugen; Abgrenzung von Verbot- und

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2013 - 2 WD 33.12
    ccc) Dass Dr. M. nur die Nutzung des Dienstwagens für die dienstlich veranlassten Fahrten genehmigt hatte, war zur Überzeugung des Senats auch derart eindeutig, dass für Missverständnisse und die Annahme eines daraus folgenden Irrtums - gleichviel ob rechtlich als Verbots- oder Tatbestandsirrtum zu qualifizieren (dazu: Urteil vom 13. September 2011 - BVerwG 2 WD 15.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 33 Rn. 35 ff.) - kein Raum bestand.

    aa) Mit dem gemäß lit. c) aa) feststehenden Verhalten hat er vorsätzlich gegen die Pflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG verstoßen, welche das Verbot einschließt, dienstliches Material nicht zu privaten Zwecken zu nutzen (stRspr; vgl. Urteil vom 13. September 2011 - BVerwG 2 WD 15.10 - juris Rn. 40 ).

    Schließlich widersprach das Verhalten des früheren Soldaten der Wohlverhaltenspflicht nach § 17 Abs. 2 Satz 1 WDO (vgl. Urteil vom 13. September 2011 a.a.O.).

    Dieser Vorwurf ist auch noch hinreichend deutlich im Sinne des § 107 Abs. 1 WDO dadurch angeschuldigt worden, dass in der Anschuldigungsschrift sowohl die die Pflichtverletzung enthaltende Situation beschrieben, die Kameradschaftspflicht genannt als auch die Person namentlich bezeichnet wird, die (unkameradschaftlich) in eine für sie auch disziplinarisch problematische Situation gebracht worden ist (vgl. Urteile vom 13. September 2011 a.a.O. Rn. 28, sowie vom 27. Juni 2013 - BVerwG 2 WD 5.12 - juris Rn. 28 ff. = DokBer 2013, 301).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 5.12

    Bemessungsentscheidung; Anschuldigungsschrift; Umstände der Tatbegehung;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2013 - 2 WD 33.12
    Dieser Vorwurf ist auch noch hinreichend deutlich im Sinne des § 107 Abs. 1 WDO dadurch angeschuldigt worden, dass in der Anschuldigungsschrift sowohl die die Pflichtverletzung enthaltende Situation beschrieben, die Kameradschaftspflicht genannt als auch die Person namentlich bezeichnet wird, die (unkameradschaftlich) in eine für sie auch disziplinarisch problematische Situation gebracht worden ist (vgl. Urteile vom 13. September 2011 a.a.O. Rn. 28, sowie vom 27. Juni 2013 - BVerwG 2 WD 5.12 - juris Rn. 28 ff. = DokBer 2013, 301).

    Darüber hinaus befand sich der frühere Soldat aufgrund seines Dienstgrades als Oberfeldwebel in einem Vorgesetztenverhältnis (§ 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 SG i.V.m. § 4 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VorgV), wodurch er gegen die Verpflichtung aus § 10 Abs. 1 SG verstieß, in Haltung und Pflichterfüllung ein Beispiel zu geben (vgl. Urteil vom 27. Juni 2013 - BVerwG 2 WD 5.12 - a.a.O. Rn. 27 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 2 WD 43.09

    Anhörung der Vertrauensperson; Verfahrensmangel; Maßnahmebemessung;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2013 - 2 WD 33.12
    Soweit es die vorliegend den Schwerpunkt bildende Inanspruchnahme dienstlichen Materials gemäß Anschuldigungspunkt 1 betrifft, bildet nach der Rechtsprechung des Senats Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen regelmäßig ein Beförderungsverbot bzw. eine Gehaltskürzung, bei - wie vorliegend - Soldaten im Ruhestand eine Kürzung des Ruhegehalts, in schweren Fällen auch eine Dienstgradherabsetzung (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 2 WD 43.09 - juris Rn. 45 = NZWehrr 2012, 122 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 2 WD 29.06

    Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; Fachdienst; Berufsförderungsdienst;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2013 - 2 WD 33.12
    Die Zulässigkeit gerichtlicher Disziplinarmaßnahmen bemisst sich nach dem Status, den der Soldat zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung inne hat (Urteil vom 14. November 2007 - BVerwG 2 WD 29.06 - juris Rn. 64 ).
  • BVerwG, 15.03.2012 - 2 WD 9.11

    Veruntreuung dienstlich anvertrauter Gelder; wirtschaftliche Notlage; zeitlich

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2013 - 2 WD 33.12
    Hinsichtlich des Zumessungskriteriums "Maß der Schuld" ist neben der Schuldform und der Schuldfähigkeit das Vorliegen von Erschwerungs- und Milderungsgründen in den Tatumständen in Betracht zu ziehen (Urteil vom 15. März 2012 - BVerwG 2 WD 9.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 10 Rn. 28).
  • BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06

    Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2013 - 2 WD 33.12
    Da dieses Verbot speziell für die Inanspruchnahme von Dienstfahrzeugen in Nr. 102 der ZDv 43/2 geregelt ist, welche vom Staatssekretär in Vertretung des Bundesministers der Verteidigung unterzeichnet ist und somit einen Befehl darstellt (vgl. Urteile vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 20 und vom 26. September 2006 - BVerwG 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 = Buchholz 449 § 10 SG Nr. 55 ), liegt ferner ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Gehorsamspflicht nach § 11 SG vor.
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2013 - 2 WD 33.12
    f) Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung von einem zweistufigen Prüfungsschema aus (Urteil vom 10. Februar 2010 - BVerwG 2 WD 9.09 - juris Rn. 35 ff.):.
  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2013 - 2 WD 33.12
    Ebenso wenig gebietet das zum Zeitpunkt des Dienstvergehens nahende Ende der aktiven Dienstzeit eine mildere Bewertung (Urteil vom 4. Mai 2011 - BVerwG 2 WD 2.10 - juris Rn. 50 ).
  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2013 - 2 WD 33.12
    Der frühere Soldat befand sich insbesondere nicht in einer Überforderungssituation (vgl. Urteil vom 13. Januar 2011 - BVerwG 2 WD 20.09 - juris Rn. 37 m.w.N.), weil er zur Überzeugung des Senats erkannt hat, zu privaten Wochenendheimfahrten mit dem Dienstwagen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht berechtigt zu sein, ohne dass er dafür auf eine Belehrung seines Vorgesetzten angewiesen war.
  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

    Auszug aus BVerwG, 02.10.2013 - 2 WD 33.12
    Da dieses Verbot speziell für die Inanspruchnahme von Dienstfahrzeugen in Nr. 102 der ZDv 43/2 geregelt ist, welche vom Staatssekretär in Vertretung des Bundesministers der Verteidigung unterzeichnet ist und somit einen Befehl darstellt (vgl. Urteile vom 16. März 2011 - BVerwG 2 WD 40.09 - juris Rn. 20 und vom 26. September 2006 - BVerwG 2 WD 2.06 - BVerwGE 127, 1 = Buchholz 449 § 10 SG Nr. 55 ), liegt ferner ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Gehorsamspflicht nach § 11 SG vor.
  • BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12

    Anforderungen an die Verurteilung eines ehemaligen Soldaten wegen sexuell

  • BVerwG, 15.06.2007 - 2 WD 17.06

    Verfahrenshindernis; Verfahrenseinstellung; unwirksame Ernennung; Soldat auf

  • BVerwG, 25.03.1997 - 2 WD 4.97

    Ausschluss der Feststellung eines Dienstvergehens durch Einstellung des

  • BVerwG, 17.05.2018 - 2 WD 2.18

    Kürzung des Ruhegehalts eines Soldaten aufgrund eines Dienstvergehens;

    Für Fälle dieser Art ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats regelmäßig bei Soldaten im Ruhestand eine Kürzung des Ruhegehalts, in schweren Fällen auch eine Dienstgradherabsetzung veranlasst (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2010 - 2 WD 43.09 - juris Rn. 45 = NZWehrr 2012, 122 m.w.N. und vom 2. Oktober 2013 - 2 WD 33.12 - juris Rn. 63).
  • BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17

    Bestimmen der Eigenart und Schwere des Dienstvergehens eines Soldaten nach dem

    Der Senat ist an dessen Antrag selbst dann nicht gebunden, wenn dieser Rechtsmittelführer ist (BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 2018 - 2 WD 18.17 - juris Rn. 10 und Urteil vom 2. Oktober 2013 - 2 WD 33.12 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WD 9.19

    Einstellung des Verfahrens bei rechtswidriger Inanspruchnahme dienstlichen

    Mit dem festgestellten Verhalten hat er vorsätzlich gegen die Pflicht zum treuen Dienen nach § 7 SG verstoßen, welche das Verbot einschließt, dienstliches Material und Personal zu privaten Zwecken zu nutzen (BVerwG, Urteil vom 2. Oktober 2013 - 2 WD 33.12 - juris Rn. 52 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16

    Verhängung einer Bezügekürzung gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens;

    Steht die Inanspruchnahme dienstlichen Materials zu privaten Zwecken in Rede, ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen regelmäßig ein Beförderungsverbot bzw. eine Gehaltskürzung, in schweren Fällen auch eine Dienstgradherabsetzung (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 2010 - 2 WD 43.09 - juris Rn. 45 = NZWehrr 2012, 122 m.w.N. und vom 10. Oktober 2013 - 2 WD 33.12 - Rn. 63).
  • BVerwG, 04.07.2019 - 2 WD 20.18

    Auslegung der Anschuldigungsschrift; Befehl; Beweiswürdigung; Fahrlässigkeit;

    Dabei bildet die ZDv 44/10 nicht lediglich eine dienstliche Weisung, sondern einen Befehl, weil er "i.V." des Bundesministeriums der Verteidigung durch den seinerzeitigen Staatssekretär erlassen wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Oktober 2013 - 2 WD 33.12 - juris Rn. 52 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.02.2018 - 2 WD 18.17

    Grundsatz des Anspruchs auf rechtliches Gehör bzgl. des Hinweises auf die

    Selbst wenn jedoch dem Umstand Beachtung geschenkt wird, dass der Hinweis nicht nach der Antragstellung erfolgte, tritt hinzu, dass dem Bundeswehrdisziplinaranwalt als gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter die fehlende gerichtliche Bindung an seinen Antrag hätte bekannt sein müssen und sie ihm ausweislich der in seinem Schriftsatz vom 12. Januar 2018 zitierten Entscheidung des Senats vom 2. Oktober 2013 - 2 WD 33.12 - juris Rn. 28 (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1974 - 2 WD 20.73 - S. 6) auch bekannt war.
  • BVerwG, 13.03.2014 - 2 WD 37.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten bei Betankung eines privaten Kfz

    cc) Der Soldat hat schließlich auch vorsätzlich gegen § 11 SG verstoßen, weil die ZDv 43/2 einen Befehl darstellt (Urteil vom 2. Oktober 2013 - BVerwG 2 WD 33.12 - juris Rn. 52), dessen Nummer 755 er willentlich und wissentlich durch den Einsatz der DKV-Tankkarte für die Betankung eines Privatwagens zuwider gehandelt hat.
  • BVerwG, 14.07.2022 - 2 WDB 5.21

    Voraussetzungen für die Einstellung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens nach

    Gehören (frühere) Soldaten keiner dieser Statusgruppen (mehr) an, fehlt es für die Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens an einer Verfahrensvoraussetzung mit der Folge, dass es vom Vorsitzenden wegen eines Verfahrenshindernisses gemäß § 108 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1, Abs. 4 WDO einzustellen ist, ohne dass - anders als im Falle der Verfahrenseinstellung nach § 108 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 WDO (BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2022 - 2 WDB 5, 22 - Rn. 14 f.) - ein Dienstvergehen festgestellt werden dürfte (BVerwG, Urteil vom 2. Oktober 2013 - 2 WD 33.12 - juris Rn. 32).
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